UNSERE BUCHPRÜFUNG BIETET GELEGENHEIT ...

Das Testat zu erhalten, ist zweifellos ein wichtiger Meilenstein. Wir können Ihnen indes noch mehr bieten. Ein Stärke- und Schwächeprofil ermöglicht es Ihnen, Arbeitsabläufe sicher und effizient zu gestalten. So vermeiden Sie Risiken und sparen Kosten. Management und Verwaltungsrat erhalten zudem weitere wertvolle Instrumente zur Optimierung der Unternehmensführung. Als zur Neutralität verpflichtete Aussenstehende können wir Ihnen in Ergänzung zur reinen Berichterstattung aufzeigen, wie Ihre Kennzahlen von Dritten interpretiert werden und welche Schlüsse daraus gezogen werden können.

Wer muss eine Buchprüfung durchführen?

Für alle juristischen Personen gilt eine Revisionspraxis, die sich nach der Grösse des Unternehmens richtet:

  • Börsenkotierte und grosse Unternehmen: ordentliche Revision
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: eingeschränkte Revision
  • Kleinste Unternehmen: Verzicht auf Revision unter Bedingungen möglich

Die Regelung gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, also gleichermassen für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.

... IHNEN GRÖSSERE DIMENSIONEN DARZULEGEN.


UNSERE TESTATE SIND DER NACHWEIS ...

Die eingeschränkte Revision ist einfacher und kostengünstiger durchzuführen als die ordentliche Revision. Gleichwohl bietet sie die Chance einer Aussensicht auf Ihre Geschäftstätigkeit: Ein neutrales Urteil hilft Ihnen, frühzeitig die richtigen Entscheide zu fällen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie mit kleinen Veränderungen Einsparungen erzielen oder Risiken vermindern können. Selbst wenn Sie nicht der Revisionspflicht unterliegen, schaffen Sie mit einer Revision Vertrauen gegenüber den Stakeholdern, seien es nun Vereinsmitglieder, Lieferanten, Kreditgeber oder die Steuerbehörden.

Wer muss eine eingeschränkte Revision durchführen?

Wer keine ordentliche Revision durchführen muss, ist grundsätzlich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet. Wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat, kann mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (Art. 727a OR).
Auf jeden Fall gil: Die Revisionsstelle muss im Handelsregister eingetragen werden.

... FÜR IHRE TRANSPARENZ UND GLAUBWÜRDIGKEIT.

UNSERE ANALYSE ZEIGT MÖGLICHKEITEN ...

Revision beginnt nicht erst nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die BTR Treuhand AG kann Sie bereits bei der Aufgleisung Ihres Rechnungswesens unterstützen und Ihnen helfen, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf der Buchprüfung zu schaffen. Als unvoreingenommene Experten analysieren wir Ihre Finanzlage und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsstrategien. Unser Ziel ist auch Ihr Ziel: eine gesunde Finanzsituation und effiziente Abläufe, damit Ihr Unternehmen prosperieren kann.

Wer muss eine ordentliche Revision durchführen?

Folgende Gesellschaften müssen ihre Jahres- oder Konzernrechnung
durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen (Art. 727 OR):

• Publikumsgesellschaften (börsenkotiert oder mit ausgegebenen Obligationen)
• Gesellschaften, die zwei der folgenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:

    •  Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
    •  Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
    •  250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

• Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind.

Die ordentliche Revision darf nur von einem zugelassenen Revisionsexperten durchgeführt werden.

... WIE SIE ZU BESSEREN ZAHLEN KOMMEN.

REVISION
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UNSERE BUCHPRÜFUNG BIETET GELEGENHEIT

Das Testat zu erhalten, ist zweifellos ein wichtiger Meilenstein. Wir können Ihnen indes noch mehr bieten. Ein Stärke- und Schwächeprofil ermöglicht es Ihnen, Arbeitsabläufe sicher und effizient zu gestalten. So vermeiden Sie Risiken und sparen Kosten. Management und Verwaltungsrat erhalten zudem weitere wertvolle Instrumente zur Optimierung der Unternehmensführung. Als zur Neutralität verpflichtete Aussenstehende können wir Ihnen in Ergänzung zur reinen Berichterstattung aufzeigen, wie Ihre Kennzahlen von Dritten interpretiert werden und welche Schlüsse daraus gezogen werden können.

Wer muss eine Buchprüfung durchführen?

Für alle juristischen Personen gilt eine Revisionspraxis, die sich nach der Grösse des Unternehmens richtet:

  • Börsenkotierte und grosse Unternehmen: ordentliche Revision
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: eingeschränkte Revision
  • Kleinste Unternehmen: Verzicht auf Revision unter Bedingungen möglich

Die Regelung gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, also gleichermassen für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.

IHNEN GRÖSSERE DIMENSIONEN DARZULEGEN

Unsere Testate sind der Nachweis

Die eingeschränkte Revision ist einfacher und kostengünstiger durchzuführen als die ordentliche Revision. Gleichwohl bietet sie die Chance einer Aussensicht auf Ihre Geschäftstätigkeit: Ein neutrales Urteil hilft Ihnen, frühzeitig die richtigen Entscheide zu fällen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie mit kleinen Veränderungen Einsparungen erzielen oder Risiken vermindern können. Selbst wenn Sie nicht der Revisionspflicht unterliegen, schaffen Sie mit einer Revision Vertrauen gegenüber den Stakeholdern, seien es nun Vereinsmitglieder, Lieferanten, Kreditgeber oder die Steuerbehörden.

Wer muss eine eingeschränkte Revision durchführen?

Wer keine ordentliche Revision durchführen muss, ist grundsätzlich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet. Wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat, kann mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (Art. 727a OR). Die Revisionsstelle muss im Handelsregister eingetragen werden.

FÜR IHRE TRANSPARENZ UND GLAUBWÜRDIGKEIT

Wer muss eine ordentliche Revision durchführen?

Revision beginnt nicht erst nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die BTR Treuhand AG kann Sie bereits bei der Aufgleisung Ihres Rechnungswesens unterstützen und Ihnen helfen, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf der Buchprüfung zu schaffen. Als unvoreingenommene Experten analysieren wir Ihre Finanzlage und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsstrategien. Unser Ziel ist auch Ihr Ziel: eine gesunde Finanzsituation und effiziente Abläufe, damit Ihr Unternehmen prosperieren kann.

Wer muss eine ordentliche Revision durchführen?

Folgende Gesellschaften müssen ihre Jahres- oder Konzernrechnung
durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen (Art. 727 OR):

• Publikumsgesellschaften (börsenkotiert oder mit ausgegebenen Obligationen)
• Gesellschaften, die zwei der folgenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:

    • Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
    • Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
    • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

• Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind.

Die ordentliche Revision darf nur von einem zugelassenen Revisionsexperten durchgeführt werden.

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